next upprevious
Next: Alternative Vergabeansätze: «Geist ist Up: Die Eckpunkte der Bundesnetzagentur Previous: Eckpunkt 1: Vergabeverfahren nach

Eckpunkt 2: Bestimmung des sachlich und räumlich relevanten Marktes, für den die Frequenzen verwendet werden dürfen

Es ist zwar sicherlich einerseits sinnvoll, den Markt des drahtlosen breitbandigen Netzzugangs allgemein und flexibel ohne eine zu starke Festlegung auf eine Technologie zu definieren. Es besteht jedoch die Gefahr einer technologischen Zersplitterung, wenn einzelne Technologien keine kritische Masse zum wirtschaftlichen Erfolg aufbringen können. Der große Erfolg von GSM war auf die festlegung technischer Rahmendaten und der damit verbundenen Schaffung eines globalen Marktes zurückzuführen. Das Beispiel WLAN zeigt jedoch, daß ohne eine standardisierte, den Benutzer authentisierende Zugangstechnologie das Entstehen einer verbraucherfreundlichen Technologie alles andere als ein Selbstläufer ist, und wahrscheinlich technisch kompetenter Regulierung oder Selbstverpflichtung der Marktteilnehmer bedarf.

Speziell zum Eckpunkt 2.3 - möglicher Ausschluß von Marktteilnehmern von der Vergabe gemäß § 61 Abs. 3 TKG ist noch anzumerken, daß zwar richtig argumentiert werden kann, daß die bestehenden sachlichen Märkte nur teilweise den breitbandigen Funkzugang - broadband wireless access - substituieren, wie hier auch schon ausgeführt. Jedoch beschränkt sich die Betrachtung der Bundesnetzagentur auf die Datendienste. Eine ganz entscheidende mögliche Substitution, nämlich der mögliche Ersatz der letzten Meile im Festnetz mit Sprachtelefonie via VOIP via Breitband, einschließlich DSL oder TV-Kabelnetzmodemzugang als VOIP enabling technology sollte Grund genug sein, die vorhandenen Marktteilnehmer mit beträchtlicher Marktmacht - Kabelnetzfirmen und Deutsche Telekom AG - im Hinblick auf den damit möglichen viel stärkeren Wettbewerb im Bereich der letzten Meile ganz oder teilweise von der Vergabe auszuschließen.


next upprevious
Next: Alternative Vergabeansätze: «Geist ist Up: Die Eckpunkte der Bundesnetzagentur Previous: Eckpunkt 1: Vergabeverfahren nach
Martin Weigele 2006-08-09